Zum Anmelden des jeweiligen Schwimmkurs bitte die AGB´s sowie die Anmeldung herrunterladen und an uns zurücksenden.
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Mit dem Eintrag in die Anmeldeliste wird die Kursgebühr fällig und ist somit verbindlich.
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Gesundheitshauses family in form.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus und Badeordnung
1.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Personen, welche die Praxis besuchen, einschließlich
Personal, verbindlich.
2. Mit dem Eintreten
erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen
Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
3. Das Personal oder
weitere Beauftragte des Gesundheitshauses family in form üben das Hausrecht
aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Hebammenpraxis Heidi Kuntz
ist umgehend Folge zu leisten. Personen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen,
können des Hauses verwiesen werden. Die lnhaberin übt das Hausrecht aus. Darüber hinaus
kann ein dauerhaftes Hausverbot durch die lnhaber H.Kuntz oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Gebühren werden in diesen Fällen unter keinen
Umständen erstattet.
4. In besonderen
Betriebsteilen. wie z. B. Duschbereich.
Schwimmbecken und anderen,
gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
s. Für das stattfindende Babyschwimmen, Kleinkindschwimmen, Kinderlernschwimmkurs, Schwangerenschwimmen, Rückbildung im Wasser, Aquazumba gelten zusätzliche Bestimmungen.
§ 3 Besucher des Schwimmbadbereichs
1. Der Besuch des
Schwimmbadbereichs wird nicht generell jeder Person gestattet. Vielmehr
bedarf es der ausdrücklichen Anweisung der lnhaberin oder deren Erfüllungsgehilfen.
2. Personen, die
sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher
bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Schwimmbadbereichs nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
3. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet,
- die unter Einfluss berauschender Mittel (wie z.B. Alkohol oder Drogen) stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
- die sich generell krank fühlen,
- die das Schwimmbecken zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
4. Jeder Besucher muss das in Schwimmbadbereichen generell bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
§ 4 Verhaltensregeln
1. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
2. Im gesamten Haus (Praxis- und Schwimmbadbereich) gilt außer für die Eingänge schuhfreie Zone. Kinderautositze und - tragen (wie beispielsweise Maxi Cosi) sind im gesamten Haus nicht gestattet. Kinderwagen sind vor oder hinter dem Anwesen abzustellen, hierfür wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Der Schwimmbadbereich ist Barfußbereich, er darf nur ohne Fußbekleidung betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden. Den Besuchern des Schwimm bad bereichs ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen.
4. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen im Schwimmbadbereich nur mit vorheriger Zustimmung der Inhaberin Heidi Kuntz mitgenommen und benutzt werden.
5. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis und vorheriger Einweisung des Personals gestattet.
6. Vor dem Baden
muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel
schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
7. Der Verzehr von
Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen
erlaubt.
8. Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
9. Rauchen ist im gesamten Gelände der Hebammenpraxis untersagt.
10. Fundgegenstände
sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechend behandelt.
BESTIMMUNGEN FÜR DEN BECKENBEREICH
§ 5 Zweck und Nutzung des Schwimmbeckens
Das Schwimmbecken dient in erster Linie der Gesundheitsförderung und dem
Bewegungstraining der Besucher des Schwimmbadbereichs.
§ 6 Schwimmbadbenutzer
Das Bad dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson benutzen.
§ 7 Verhalten im Beckenbereich
1. Die Nutzung des Schwimmbeckens verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Besucher des Schwimmbadbereichs.
2. Das Schwimmbecken darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
3. Seitliches
Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Personen in die
Schwimmbecken sind ausdrücklich verboten.
4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich.
Teil 3: Haftungsbestimmungen
§ 8 Haftung bei Schadensfällen
1. Die Benutzer des Schwimmbadbereichs benutzen das Schwimmbad auf eigene Gefahr. Die Inhaberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die auf den Einstellplätzen der Praxis abgestellten Fahrzeuge der Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet die Inhaberin nicht.
2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet die Inhaberin nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch für Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung jedes Besuchers seine Kleidungund sonstigen mitgebrachten Gegenständen in den Garderobenschränken zu verstauen.
Teil 4: Inkrafttreten der Haus- und Badeordnung
§ 9 Inkrafttreten
Diese Haus- und
Badeordnung tritt am 01.12.2013 in Kraft. Alle bisherigen Regelungen werden
hiermit aufgehoben.
Blieskastel,15.12.2013
Heidi Kuntz, Inhaberin
Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Babyschwimmen,Kleinkinderschwimmen Kinderlernschwimmkurs sowie Schwangerenschwimmen und Aquagymnastik (Aquazumba und Rückbildung im Wasser)
§1 Geltungsbereich
Diese zusätzlichen Bedingungen (zur allgemeinen Hausordnung) gelten für die gesamte Teilnehmerschaft des Babyschwimmens in der Hebammenpraxis Im großen Gunterstal 9 in 66440 Blieskastel (Inhaberin: Heidi Kuntz).
§2 Hausordnung und Sicherheit
Alle Weisungen, die zur Sicherung und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer notwendig sind, sind strikt einzuhalten. Andernfalls ist der jeweilige Kursleiter berechtigt, die entsprechenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Eine Erstattung der Kursgebühr oder Anrechnung der Kursstunde erfolgt in keinem Fall.
Bitte lassen Sie Ihr Kind zu keinem Zeitpunkt alleine in den Schwimmbadbereich und auf gar keinen Fall vor Beginn des jeweiligen Kurses ins Wasser!!!
Die Teilnehmer unterliegen vom Beginn des Kurses an den Weisungen des Kursleiters.
§3 Gesundheit
Jeder Teilnehmer muss bei Antritt der Kursstunde gesund sein und in der Lage sportliche Aktivitäten abzuleisten. Eine vorherige ärztliche Untersuchung wird empfohlen.
Mit dem Erscheinen zur Kursstunde wird bestätigt, dass der Teilnehmer nicht unter einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die gegen die Teilnahme am Kurs spricht.
Kommt ein Teilnehmer
trotz Krankheit zum Kurs, wird die Kursleitung unter
Anrechnung der Kursstunde den jeweiligen Teilnehmer nach Hause schicken.
§4 Haftung
Die Kursteilnehmer und deren Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und benutzen die Schwimmbadeinrichtung auf eigene Gefahr.
Die Inhaberin übernimmt für Diebstähle keine Haftung.
Zusätzliche individuelle Abrede zwischen der Inhaberin des Gesundheitshauses family in form- Im großen Gunterstal 9 in 66440 Blieskastel, Heidi Kuntz und den Erziehungsberechtigten wegen Babyschwimmen, Kleinkindschwimmen und Kinderlernschwimmkurs.
Die Parteien
vereinbaren, dass im Falle der Verunreinigung des Beckens etwa durch Kot oder sonstige Ausscheidungen des Kindes die erforderlichen Kosten für die Ablassung und Neubefüllung, sowie professionelle und
fachgerechte Reinigung des Beckens und sonstige anfallenden Kosten von den Erziehungsberechtigten selbst (beziehungsweise gegebenenfalls deren Versicherung) übernommen werden.Diese Kosten werden in
solch einem Fall nicht unerheblich sein. Dessen sind sich die Erziehungsberechtigten auch bewusst.
Die
Inhaberin schließt Ihre Haftung diesbezüglich für alle
auftretenden Fälle ausdrücklich und unwiderruflich aus.
Darüber hinaus ist den Parteien die geltende Hausordnung und die zusätzlichen
Bedingungen für das Baby- und Kinderschwimmen,bzw. Kinderlernschwimmkurs zugegangen und bekannt. Sie werden hiermit anerkannt.
Zu den Kursen:Rückbildungsgymnastik, Schwangerenschwimmen und Geburtsvorbereitung mit dem Partner:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet . Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.Die Teilnahme an der ersten Kursstunde zählt als Anmeldung und Einberständnis der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Das gleiche gilt für privatversicherte Frauen.